Ende Mai 2025 brachten wir unseren Antrag mit dem Titel „Einschränkung der Nutzung öffentlicher Räume durch verfassungsfeindliche Parteien“ erstmals in den Saarbrücker Stadtrat ein. Dass es uns dabei insbesondere um die rechtsextreme AfD ging, dürfte niemanden überrascht haben. Der Gedanke dahinter: Muss eine Stadt ihre eigenen Säle, Hallen und Veranstaltungsräume tatsächlich auch politischen Akteuren zur Verfügung stellen, deren Ziel in letzter Konsequenz die Zerstörung der Demokratie ist?

Die Verwaltung machte es sich einfach: Solange eine Partei nicht vom Bundesverfassungsgericht verboten wurde, könne man da nichts machen. Begründung: das sogenannte Parteienprivileg aus Art. 21 des Grundgesetzes. Wir sahen das anders und verwiesen bereits damals auf juristische Stimmen und Gerichtsentscheidungen, die hier durchaus mögliche Handlungsspielräume eröffneten. Am Ende des Tages bzw. der Sitzung wurde der Antrag zum ersten Mal in den Rechtsausschuss verwiesen. Eine übliche Maßnahme, wenn sich die Verordneten nicht so wirklich mit einer Sache beschäftigen wollen. Gibt ja schließlich Wichtigeres als die Bekämpfung rechtsextremer Parteien. Im Ausschuss wenige Wochen später wiederholte sich das Spielchen, allerdings mit einer interessanten Pointe: Der Antrag wurde von den anderen Fraktionen zwar nicht angenommen, tatsächlich dagegen stimmen wollte aber auch keiner der Anwesenden. Über das Warum kann sich jeder selbst seine Meinung bilden. Annex: Die FRAKTION (Die PARTEI Saarbrücken) selbst hat kein Stimmrecht. Zu den Gründen gibt’s vielleicht irgendwann einmal einen separaten Blog-Beitrag.
Aber zurück zum Thema: Anfang dieses Jahres brachten wir den Antrag dann erneut in den Stadtrat ein. Unsere juristische Argumentation hatten wir nachgeschärft. Außerdem stellten wir erneut klar, dass es uns weder um ein Parteiverbot noch um pauschale Ausschlüsse ging, sondern lediglich um die Prüfung konkreter Veranstaltungen und vor allem nicht um Willkür. Ergebnis war dasselbe: Rechtsausschuss.
Bereits vor der Sitzung im März erreichte uns eine weitere Stellungnahme der Verwaltung zur Causa. Interessanterweise gelangte man dort plötzlich zur Einschätzung, dass die von uns gewünschte Einzelfallprüfung grundsätzlich doch machbar sei. Na so was! Allerdings folgte sogleich die nächste Einschränkung: Unter Verweis auf ein brandneues Urteil aus Bayern stellte die Verwaltung quasi im selben Atemzug nämlich fest, dass die Anforderungen an eine durchzuführende Gefahrenprognose ja wahnsinnig hoch seien und wir die ganze Sache doch gleich besser wieder vergessen sollten.
Bei genauerer Betrachtung gab das Urteil diese Einschätzung aber gar nicht her. Das Gericht bemängelte lediglich eine unzureichende Begründung im dortigen Einzelfall. Von genereller Aussichtslosigkeit war darin nichts zu lesen. Das formulierten wir dann auch sinngemäß so in unserer Ausschussrede: Wenn eine Einzelfallprüfung grundsätzlich möglich ist, darf sie nicht so restriktiv ausgestaltet sein, dass sie in der Praxis doch niemals zur Anwendung kommen würde.
Die Sitzung selbst hielt dann erneut eine Überraschung bereit. Allem Anschein nach hatten auch andere Fraktionen das Verwaltungsschreiben zur Kenntnis genommen. cDU und Grüne kamen nämlich plötzlich mit ganz ähnlich lautenden Anträgen mit derselben Zielsetzung um die Ecke! Ob die aufmerksam gewordene lokale Presse dabei eine Rolle gespielt hat, darüber können wir nur Mutmaßungen anstellen.
Wer aufgrund dieser Begebenheit nun zu Recht davon ausgeht, dass die Sache ja nun wohl in trockenen Tüchern gewesen sein dürfte: Weit gefehlt! Während unser Antrag mit erneut 100 % Enthaltungen wieder durchfiel, zogen cDU und Grüne die ihrigen gleich komplett zurück. Angst vor der eigenen Courage bekommen? Man weiß es nicht.
Im Anschluss an die Sitzung machten wir, nett wie wir nun einmal sind, den anderen Fraktionen ein Gesprächsangebot, um gemeinsam einen neuen Antrag zu erarbeiten. Antwort bekamen wir auf unsere freundlich (wirklich!) formulierte E-Mail leider nicht. Ja, wirklich: Keine einzige Fraktion ließ uns auch nur eine Absage zukommen. Peinlich.
Aber egal. Nahmen wir uns halt wieder selbst der Sache an. Für die Stadtratssitzung im Mai überarbeiteten wir unseren Antrag erneut und hielten eine schmissige Rede: Darin machten wir klar, dass eine wehrhafte Demokratie nicht nur in Sonntagsreden beschworen werden darf. Gerade gegenüber der rechtsextremen AfD braucht es die Bereitschaft, rechtlich zulässige Handlungsspielräume tatsächlich zu nutzen, statt sich prophylaktisch schon mal wegzuducken.
Vielleicht, aber wirklich nur vielleicht, hat es da bei einigen Abgeordneten anderer Fraktionen Klick gemacht. Denn unser Antrag wurde tatsächlich von der Mehrheit des Rates angenommen! Andere Möglichkeit wäre, dass man einfach nicht mehr von dem Thema genervt werden wollte, um dann bei der nächsten Wahl wieder überrascht tun zu können, ob des erneuten Stimmenzuwachses der AfD.
Wie dem auch sei: Uns als PARTEI Saar ging es nicht um einen kommunalpolitischen Erfolg. Es ging uns – hört, hört! – um den Schutz von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. So viel Pathos muss schon sein. Weshalb diesen Job ausgerechnet und nur eine Partei wie die unsrige übernehmen musste, ist uns aber selbst nach wie vor komplett schleierhaft. Und ein wenig betroffen macht es uns zudem …